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   BSG, 17.12.1980 - 12 RK 42/80   

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BSG, 17.12.1980 - 12 RK 42/80 (https://dejure.org/1980,1398)
BSG, Entscheidung vom 17.12.1980 - 12 RK 42/80 (https://dejure.org/1980,1398)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 1980 - 12 RK 42/80 (https://dejure.org/1980,1398)
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf

    Auszug aus BSG, 17.12.1980 - 12 RK 42/80
    Es kommen daher außer der ausdrücklich genannten eidesstattlichen Versicherung alle Mittel in Betracht, die generell geeignet sind, die Wahrscheinlichkeit der Tatsache in einem ausreichenden Maß darzutun (BVerfGE 38, 35, 39).
  • BSG, 14.09.1978 - 11 RA 36/77

    Berufung - Erstattungsbescheid - Feststellung der Nichtigkeit - Verpflichtung zur

    Auszug aus BSG, 17.12.1980 - 12 RK 42/80
    Andererseits ist fraglich, ob - wie das LSG und die Beklagte meinen - die Bindungswirkung eines solchen negativen Feststellungsbescheides überhaupt in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung der für die Korrektur fehlerhaften Leistungsbescheide geltenden Norm des § 1300 RVO beseitigt und eine dem Antragsteller günstigere neue Entscheidung getroffen werden kann (vgl. für die Aufhebung von Beitragserstattungsbescheiden unter Anwendung des § 1300 RVO: BSG in SozR 2200 § 1303 Nr. 12).
  • BSG, 25.11.1970 - 12 RJ 518/68

    Bescheid des Versicherungsträgers - Unrichtige Feststellungen -

    Auszug aus BSG, 17.12.1980 - 12 RK 42/80
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 25. November 1970 - 12 RJ 518/68 - (BSGE 32, 110, 112) einen Bescheid über die Wiederherstellung von Versicherungsunterlagen als feststellenden Verwaltungsakt angesehen, mit dem der Versicherungsträger bestimmte gesetzliche Tatbestandsmerkmale einer künftigen Leistungsgewährung ausnahmsweise im voraus feststellt.
  • BSG, 16.02.2012 - B 9 SB 1/11 R

    Schwerbehindertenrecht - besonderes Interesse an der rückwirkenden

    Die Glaubhaftmachung ist eine Beweisführung, die dem Richter einen geringeren Grad der Wahrscheinlichkeit vermitteln soll (Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl 2011, § 294 RdNr 1; s auch BSG SozR 5070 § 3 Nr. 1 und SozR 3-3900 § 15 Nr. 4) .

    Die Amtsermittlungspflicht setzt allerdings erst dann ein, wenn der Antragsteller seinen Darlegungspflichten nachgekommen und die Wahrscheinlichkeit für den glaubhaft zu machenden Umstand dargetan hat (BSGE 45, 1, 9 = SozR 3900 § 40 Nr. 9; BSG SozR 5070 § 3 Nr. 1; BSG Beschluss vom 10.8.1989 - 4 BA 94/89) .

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Glaubhaftmachung bedeutet das Dartun überwiegender Wahrscheinlichkeit, dh der guten Möglichkeit, daß der Vorgang sich so zugetragen hat, wobei durchaus gewisse Zweifel bestehen bleiben können (BSGE 45, 9 ff; vgl auch BSG SozR 5070 § 3 Nr. 1 und - unveröffentlichter - Beschluß vom 10. August 1989 - 4 BA 94/89).
  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Dieser Beweisgrad ist der mildeste der vier Beweismaßstäbe, die auch das sozialgerichtliche Verfahren kennt: Gewissheit, Vollbeweis (= Nachweis), hinreichende Wahrscheinlichkeit, Glaubhaftmachung (dazu schon BSGE 45, 1, 9 f; zu den Beweismaßstäben stellvertretend BSG SozR 3-3900 § 15 Nr. 4 S 13 ff; zur Glaubhaftmachung nach § 3 WGSVG: BSG SozR 5070 § 3 Nr. 1).
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